Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen diese Leistung bisher üblicherweise nicht. Wer es genau wissen will, sollte sich mit seiner Kasse in Verbindung setzen. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie, sofern Sie die Behandlung von der Kasse zahlen lassen wollen, vorher mit Ihrer Kasse Kontakt aufnehmen und die Modalitäten klären, da es auch hier Unterschiede in der Erstattung gibt.
Die Berechnung der Leistungen orientiert sich an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).